Schutz- und Hygienekonzept der Kosmetik Unter Linden
Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
Unsere Ansprechpartnerin zum Infektions- bzw. Hygieneschutz
Deborah Stein-Klemp
Tel.: 0221/987 421 07
E-Mail: info@kosmetik-unter-linden.de
1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m
Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher. In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, stellen wir Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung.
2. Mund-Nasen-Bedeckungen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Kosmetikerin und Kundinnen und Kunden müssen in den Geschäftsräumen – soweit keine medizinischen Gründe entgegenstehen – eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Die Leistungserbringer müssen die Mund-Nase-Bedeckung nach dem Abschluss einer Dienstleistung an einer Kundin/einem Kunden wechseln. Wiederverwendbare Mund-NaseBedeckungen müssen vor der nächsten Benutzung bei mind. 60 Grad Celsius oder mit geeignetem Waschmittel (mind. „begrenzt viruzid“) gewaschen werden. Bei gesichtsnahen Dienstleistungen und nicht einhaltbaren Schutzabständen müssen Kosmetikerin oder Kosmetiker während der Behandlung mindestens eine FFP2- oder eine KN95-Maske tragen, ergänzt von einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild.
3. Handhygiene
Kunden oder Kundinnen müssen sich nach Betreten des Kosmetikstudios die Hände waschen oder desinfizieren (Desinfektionsmittel mind. „begrenzt viruzid“). Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten. Kundinnen und Kunden, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren. Kosmetikerinnen oder Kosmetiker müssen vor jedem Kundenwechsel die Hände waschen oder desinfizieren. Das Tragen von Einweghandschuhen ist vom Beginn der Dienstleistung bis nach Abschluss der Behandlung obligatorisch; die Handschuhe sind nach jeder Kundin/jedem Kunden zu wechseln.
4. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
Personen mit Atemwegs-Symptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) halten wir vom Betriebsgelände / vom Ladengeschäft etc. fern. Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung an (z.B. bei Fieber). Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigten mit Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zutritt zu den Geschäftsräumen zu verweigern; Ausnahmen bei Beschäftigten sind nach ärztlicher Abklärung möglich; Ausnahmen für Kunden sind nur bei zwingenden medizinischen Gründen und unter Beachtung besonderer zusätzlicher Schutzmaßnahmen zulässig.
5. Steuerung und Reglementierung des Mitarbeiter- und Kundenverkehrs
Die gleichzeitige Anwesenheit von Kunden in Wartebereichen ist zu vermeiden; Mindestabstände von 1,5 m zwischen Kundinnen und Kunden sind einzuhalten. Durch Terminvereinbarung ist ein Rückstau von Kunden in Wartebereichen zu vermeiden. Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Kosmetikstudios bzw. der Geschäftsräume sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren.
6. Unterweisung der Mitarbeiter und aktive Kommunikation
Das Personal wird zu den vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) unterwiesen. Kundinnen und Kunden werden durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Regeln informiert.
7. Sonstige Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen
Kontaktpunkte zur Kleidung der Kundin bzw. des Kunden sind während der Behandlung abzudecken. Alle Kontaktflächen wie Stühle, Liegen und Ablagen sind nach jedem Gebrauch mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem geeigneten (mind. „begrenzt viruziden“) Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Bei der Behandlung entstandene Abfälle sind nach jeder Leistungserbringung ordnungsgemäß zu entsorgen. Türklinken, Handläufe etc. müssen regelmäßig gereinigt werden. Alle Materialien und Arbeitsgeräte sind nach jedem Kunden bzw. jeder Kundin ordnungsgemäß zu reinigen bzw. zu desinfizieren.